Jahresbericht der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V.
(ABSH e.V.)
Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2017
Rechtsform
Die Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH e.V.) ist eine Landesorganisation der Selbsthilfe für Menschen mit Behinderungen, insbesondere blinder und sehbehinderter Menschen, Menschen mit anderen Behinderungen, der Angehörigen von Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohter Menschen, aber auch sehender Menschen und solcher ohne Behinderung, die den Verein und dessen Arbeit aktiv, ideell oder materiell unterstützen. Insofern trägt der Verein dem Gedanken der Inklusion Rechnung. Das Vereinsgebiet erstreckt sich über ganz Baden- Württemberg.
Gegründet am 12.03.2011 ist die ABSH e. V. seit dem 05.04.2011 im Vereinsregister des Amtsgerichts Balingen (aufgrund rechtlicher Änderungen nun Amtsgericht Stuttgart) mit der Vereinsregisternummer (VR) 410706 eingetragen und vom Finanzamt Balingen mit der Körperschaften- (Steuernummer: 53092/99439) als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.
Der letzte Körperschaftssteuer- bzw. Freistellungsbescheid wurde am 20. Oktober 2015 für das Jahr 2011 bis 31. Dezember 2019 durch das Finanzamt Balingen erteilt.
Der Verein untergliedert sich in aktuell einer Kreis- und sechs Regionalgruppen. Die Kreis- und Regionalgruppen werden von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern geleitet. Alle Leitungen der Untergliederungen sind entweder selbst blind oder sehbehindert oder weisen eine lange Erfahrung im Umgang mit den betroffenen Menschen oder der Leitung von Selbsthilfegruppen auf. Auf Grund des für einen Verein dieser Art sehr geringen Durchschnittsalters seiner Mitglieder wurde am 10.11.2012 eine Abteilung für junge Mitglieder bis 30 Jahre (U30) gegründet und ein vierköpfiges Leitungsteam gewählt. Bei der Vertreterversammlung 2016 wurde die Gruppe in U40 umbenannt, ist offen für Mitglieder bis 40 Jahre und ein Leiter wurde gewählt.
Fast alle Kreis- und Regionalgruppen haben in sich weitere Unterabteilungen für die jeweiligen Regionen mit eigenen Aktivitäten aufgebaut.
Aufgaben
Die ABSH e.V. hat die satzungsgemäße Aufgabe, die gesundheitsbezogene Blinden- und Sehbehinderten-Selbsthilfe im Vereinsgebiet zu organisieren und durchzuführen und die Interessen nicht nur seiner Mitglieder in gesellschaftlicher, sozialrechtlicher, beruflicher und kultureller Hinsicht zu wahren, zu vertreten und zu fördern. Ebenfalls unterstützt der Verein auch tätig und aktiv Menschen mit anderen Beeinträchtigungen in allen Lebenslagen.
Dies geschieht im besonderen Maß
- durch die Einflussnahme auf die Gesetzgebung, soweit davon Behindertengruppen betroffen werden
- durch den Rechtsschutz, den der Verein als Rechtsbeistand nach § 7 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), sowie gem. § 67 VwGO und § 73 SGG seinen Mitgliedern in sozial- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gewährt
- durch die Förderung der sozialen Rehabilitation blinder und sehbehinderter Menschen und von Menschen mit anderen Handicaps, sowie von solchen Beeinträchtigungen bedrohten Menschen und deren Angehörigen
- durch die Förderung der beruflichen Rehabilitation und der gesellschaftlichen Integration des vorgenannten Personenkreises
- durch die Mitwirkung bei der Schaffung, dem Ausbau und der Erweiterung von Maßnahmen zur größeren Sicherheit im Bereich des öffentlichen Verkehrs und der Umsetzung weitgehender Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen
- durch die Ausrichtung kultureller Veranstaltungen für den durch den Verein betreuten Personenkreis
- durch Öffentlichkeitsarbeit sowie
- durch Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit anderen Behinderten-organisationen und Selbsthilfegruppen.
Mitgliedschaften
Die ABSH e. V. ist Mitglied beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband Baden Württemberg e. V.
Organe
Organe des Vereins sind:
der Vorstand
die Vertreterversammlung
der Verwaltungsrat
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der ABSH e. V.
Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der ABSH e. V.
Diese wird in der Regel jährlich einmal einberufen. Neben den Mitgliedern des Vorstands gehören der Vertreterversammlung die Regionalgruppen-, Kreisgruppen- und Abteilungsleiter/Innen sowie derzeit 38 Vertreter an, die aus den Reihen der Mitglieder in den Untergliederungen der ABSH e.V. gewählt wurden.
Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehören insbesondere
- die Entgegennahme des Jahresberichtes sowie die Entgegennahme und die Genehmigung der Jahresabrechnung
- den Vorstand zu entlasten
- den Vorstand im Turnus von vier Jahren neu zu wählen
- die Höhe des Mitgliedsbeitrages festzusetzen
- über eingebrachte Anträge, soweit sie die allgemeinen Richtlinien der Vereinsarbeit betreffen, zu entscheiden
- Satzungsänderungen zu beschließen und
- über wichtige Angelegenheiten für blinde und sehbehinderte Menschen zu beraten und darüber zu entscheiden.
IIm Jahr 2017 fand am 27. Mai die ordentliche Vertreterversammlung der ABSH e.V. statt, auf der unter anderem die Jahresrechnung genehmigt und der Vorstand entlastet wurde.
Vorstand
Der Vorstand besteht seit der Vertreterversammlung 2016 aus der Vorsitzenden Marita Bürmann-Eigler (sehend), dem stellvertretenden Vorsitzenden Harald Frase (blind), sowie den Beisitzern Jennifer Eilber (blind), Alfred Weggel (blind), Axel Weigel (sehbehindert), Harald Eigler (blind), Sven Lasar (sehbehindert), Kurt Reinert (blind), Monika Kimmich (blind) und Nadine Rudiger (blind). Kurt Reinert musste aus gesundheitlichen Gründen zum 30.06.2017 sein Amt als Vorstandsbeisitzer aufgeben, so dass der Vorstand seither aus 9 Mitgliedern besteht. Die nächsten turnusmäßigen Vorstandswahlen finden im Rahmen der Vertreterversammlung im Jahr 2019 statt.
Beauftragte des Vorstandes für alle Verwaltungs- und Buchhaltungstätigkeiten ist Frau Bürmann-Eigler, Beauftragter des Vorstandes für Barrierefreiheit ist Harald Frase, Beauftragter für Internet und Computerangelegenheiten (im Innenverhältnis) ist Steffen Rügner, im Außenverhältnis übernimmt diese Aufgabe Jörg Riegler, Beauftragter des Vorstandes für das Vereinsmedium INKLUSIV ist Jörg Töllner. Beauftragte für Diabetes sind Steffen Rügner und Günther Ziegler und Beauftragter für Taubblindheit ist Daniel Zimmermann aus Tettnang, (taubblind).
Herr Harald Eigler führt als Diplom-Sozialarbeiter (FH) mit seiner langjährigen Erfahrung Sozialberatungen und Rechtsvertretungen im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben und der Vorschriften des RDG, der VwGO und des SGG für die Mitglieder der ABSH e.V. durch. Geschäftsführend sind die beiden gewählten Vorsitzenden jeweils als einzelvertretungsberechtigte Vereinsvertreter sowie der vom Verein hierfür beauftragte Harald Eigler.
Im Berichtsjahr fanden vier Vorstandssitzungen statt, die jeweils beschlussfähig besucht waren und zahlreiche Entscheidungen erbracht haben.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes, den Leiter/Innen der Kreis- und Regionalgruppen, den Leitungen der Abteilungen und den Beauftragten und ist beratendes Organ des Vereins. Er trifft sich jährlich einmal. Die letzte Sitzung des Verwaltungsrates fand am 27. Mai 2017 in Schömberg b. Balingen statt.
Vereinsbüro
Das Vereinsbüro ist die Verwaltungs- und Beratungsstelle und Anlaufpunkt des Vereins.
Buchhaltung, Sachbearbeitung, Mitgliederverwaltung, Beratungsbesuche und Besorgung von Hilfsmitteln des täglichen Bedarfs sind die Aufgaben des Vereinsbüros in Person einer hauptamtlichen Verwaltungsfachangestellten. Eine zentrale Aufgabe ist auch die Koordination der Vereinsarbeit.
Buchhaltung, Sachbearbeitung, Mitgliederverwaltung, Beratungsbesuche und Besorgung von Hilfsmitteln des täglichen Bedarfs sind die Aufgaben des Vereinsbüros in Person einer hauptamtlichen Verwaltungsfachangestellten. Eine zentrale Aufgabe ist auch die Koordination der Vereinsarbeit.
Hier laufen die Fäden zusammen, hier besteht für jedermann die Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Auch Kontaktaufnahme und –pflege zu Kooperationspartnern und die Herausgabe der Vereinsmedien erfolgt von hier. Ebenso werden von hier aus Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen organisiert und veranstaltet. Die Mitarbeiter des Vereinsbüros organisieren hier zentral die Selbsthilfearbeit in den einzelnen Untergliederungen. Jeder Gruppenleiter kann hier personelle, verwaltungsmäßige und logistische Unterstützung bekommen, was für blinde und sehbehinderte Menschen natürlich besonders notwendig wichtig ist und auch rege in Anspruch genommen wird.
Von der Möglichkeit, sich als Mitglied des Vereins in blindenspezifischen, rechtlichen Angelegenheiten vertreten zu lassen, wurde auch im Berichtsjahr wieder im erweiterten Umfang Gebrauch gemacht.
Am 31. Dezember 2017 gehörten der ABSH e. V. 627 Mitglieder an (592 aktive, 34 passive sowie 1 Ehrenmitglied). Seit Beginn des Jahres 2018 bis zur Erstellung des Jahresberichts sind bereits wieder 26 neue Mitglieder dem Verein beigetreten. Die Nachfrage und der Andrang nehmen offenkundig weiter ständig stark zu. Dies bestätigt unsere Arbeit. Bei weiter so stark steigenden Zahlen ist für die Zukunft die Einstellung weiterer geeigneter und engagierter hauptamtlicher Mitarbeiter geplant, um so dem Andrang auch professionell gerecht werden zu können. Voraussetzung hierfür ist allerdings auch eine entsprechende Finanzierung der dann bestehenden höheren Personalkosten. Der Verein wird die Einstellung schwerbehinderter Mitarbeiter bevorzugen.
Nachtrag: Zum 01.03.2018 wurde das bisherige in 60 Prozent Teilzeit geführte Arbeitsverhältnis unserer Verwaltungsfachangestellten im Vereinsbüro in ein Vollzeitarbeitsverhältnis umgewandelt. Spätestens für 2020 soll nach Möglichkeit ein weiteres Arbeitsverhältnis im Bereich der Sozialarbeit neu dazukommen.
Sozialabteilung und Rechtsvertretungen
Im Zeitraum 01.01. - 31.12.2017 führte die Sozialabteilung insgesamt 212 persönliche Erst- und Folgeberatungstermine durch, wobei hiervon 127 als Hausbesuche bei den Nachfragenden und 85 im Vereinsbüro stattfanden.
Für die Mitglieder sind im Berichtszeitraum 204 Antragsverfahren erfolgreich durchgeführt worden, 79 weitere sind noch nicht abgeschlossen. Weiterhin wurden 46 Widerspruchsverfahren und 11 Klageverfahren erfolgreich bestritten, 23 Widerspruchs- und 10 Klageverfahren sind noch offen. Im Berichtszeitraum wurde kein Verfahren verloren (eine Klage und zwei Widersprüche mussten zurückgenommen werden). Bei den Verfahren ging es ausschließlich um satzungsgemäße Rechtsvertretungen ausschließlich für die Mitglieder des Vereins nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), der VwGO und dem SGG.
Kreis- und Regionalgruppen
Die Arbeit in den Kreis- und Regionalgruppen konnte im siebten Vereinsjahr erfolgreich weiter aus- und aufgebaut werden. Das Angebot für die Mitglieder reichte von den Mitgliederversammlungen, Ausflügen, Wanderungen, sportlichen Angeboten wie Kegel- und Spielenachmittage, Schminkkurse für Blinde bis hin zu Bildungsreisen oder einem Kochkurs für blinde Menschen. Auch wurden iPhone-Schulungen und ein Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt. Letztere fanden dermaßen großen Anklang, dass sie auch im Jahr 2018 wieder stattfinden werden.
Wichtig sind auch die in allen Untergliederungen regelmäßig angebotenen und öffentlich ausgeschriebenen Offenen Treffen, d.h. Stammtischterminen mit Referaten oder Hilfsmittelvorstellung, sowie Erfahrungsaustausch mit und ohne Moderation.
Spezielle Fortbildungsprogramme für Hilfsmittelberater und Beauftragte für Barrierefreiheit im Verkehr und DAISY wurden organisiert und gerne angenommen.
Sportlich und künstlerisch begabte Mitglieder werden besonders gefördert (Beatbox, Blindenfußball, Kunst, Musik, Poesie, Literatur, Hörspiele, diverse Sportarten wie Triathlon und Walking). Es fanden fachliche Schulungen für die Leitungen der Gruppen statt. Der Verein hat seine Untergliederungen im Berichtszeitraum finanziell, verwaltungstechnisch, organisatorisch, fachlich und mit haupt- und ehrenamtlichem Personal unterstützt und insofern die Durchführung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit in den Regionen und den Interessensgebieten (Abteilung) organisiert und gewährleistet. Insbesondere fand für die ehrenamtlichen Gruppenverantwortlichen u.a. ein komplettes Schulungswochenende in Schömberg bei Balingen statt (26.-28. Mai 2017), welches von der AOK Baden-Württemberg wieder großzügig gefördert worden ist.
Hier wurde als wichtiges Kriterium die Gemeinschaft geschätzt und gefördert, Informationen und Kenntnisse vermittelt und auch die Leitung von Gruppen-veranstaltungen und Beratungssituationen geübt und reflektiert. Diese Schulung vertiefte die Erfahrungen und das in den Vorjahren Erlernte nachhaltig.
Auch für 2018 ist wieder ein Schulungswochenende geplant.
Bei allen Treffen der Untergliederungen sind die Angehörigen der Betroffenen nicht nur willkommen, sondern ausdrücklich erwünscht. Der Bereich der Selbsthilfe für blinde und sehbehinderte Menschen ist im Vergleich zu den meisten anderen Selbsthilfe-organisationen ein von stark eingeschränkter Mobilität und Selbständigkeit geprägter Bereich.
Schon aus diesem Grunde ist die Einbindung von Angehörigen mehr als wichtig. Folge dieses Umstandes sind u.a. erheblich höhere Logistik- und Fahrtkosten (Begleitungen).
In zwei Regionalgruppen haben sich in der Zwischenzeit quasi interne Untergruppen gebildet. So finden in der RG Bodensee-Oberschwaben Treffen in Sigmaringen, Leutkirch und Ravensburg, in der RG Neckar-Alb in Horb und Tübingen statt. Dort sind für 2018 zusätzlich Treffen in Reutlingen und Freudenstadt geplant. In der mitgliederstärksten Gruppe, der Kreisgruppe Zollernalb sind die Treffen so stark besucht, dass die Mitglieder des Gruppenleitungsausschusses oft bei den Treffen Untergruppen betreuen.
Kulturelle Betreuung
Menschen mit ähnlichen Interessensschwerpunkten, Talenten oder Neigungen (z.B. Musikanten, Blindenfußballer o. Ä.) haben die Möglichkeiten, sich in Fachgruppen zusammen zu schließen und mit organisatorischer oder logistischer Unterstützung durch das Vereinsbüro Treffen zu organisieren. Bisher hat sich noch keine derartige Fachgruppe konstituiert. Eine solche müsste von Vorstand und Vertreterversammlung dann beschlossen werden. Der Verein unterstützt jedoch die Stärken und Talente seiner Mitglieder und vermittelt derzeit geeignete Angebote bis zur Gründung einer eigenen derartigen Fachgruppe.
Auf Grund der großen Nachfrage unter den vielen jungen Mitgliedern wurde bei der Vertreterversammlung 2013 jedoch die Gründung einer Abteilung für junge Mitglieder bis zum Alter von 30 Jahren beschlossen. Bei der Vertreterversammlung 2016 wurde das Höchstalter auf 40 Jahre erweitert und ein Leiter gewählt (Michael Hildebrandt, blind).
Im Jahr 2015 wurde eine Kegelgruppe gegründet, die sich im März 2015 erstmals traf. Das Kegeln wurde im Jahr 2017 fortgeführt.
Kulturelles Highlight 2017 war die vorm Verein organisierte und durchgeführte Exkursion nach Tübingen, wo die Mitglieder barrierefrei die Stadt erkunden konnten, Stocherkahn fahren durften und zum Abschuss ihre Erlebnisse austauschten.
Im Berichtszeitraum hat sich die ABSH e.V. mit den Kreis- und Regionalgruppen an zahlreichen Veranstaltungen auf kommunaler, aber auch überregionaler Ebene beteiligt. Hierzu zählen „Tag der Offenen Tür bei Optik Fassl in Leonberg“, Messe in Kernen, Beteiligung bei Selbsthilfegruppentreffen in allen Untergliederungen, u.v.m.
Zudem veranstaltete die ABSH e.V. zum fünften Mal ihre eigene große Fachmesse „Weiter-Sehen 2017“ in Balingen. Unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt war das Highlight im Juli 2017 dieses Mal eine Dunkel-Bar, in dem jedermann erleben konnte in vollkommener Dunkelheit zu essen und zu trinken.
Darüber hinaus gab es die größte deutsche Hilfsmittelausstellung südlich von Stuttgart, zahlreiche Fachvorträge und Informationen. Es gab eine rege Beteiligung der schreibenden Presse und des Rundfunks.
Ebenfalls bereits traditionell veranstaltete die ABSH e.V. im Oktober 2017 bereits ihre vierte „kleine Fachmesse“ in Rottenburg am Neckar mit Hilfsmittelausstellung und Fachvorträgen. Auch hier wurde der Verein von den gesetzlichen Krankenkassen großzügig unterstützt.
Ebenso konnte sich die ABSH e.V. bei etlichen Schulbesuchen präsentieren und dabei jungen Menschen das Leben mit Sehschädigung nahebringen und diese sensibilisieren. In vielen baden-württembergweiten Veröffentlichungen in Amtsblättern hat sich der Verein dargestellt, ebenso in mehreren Zeitungsberichten. Ein Flyer besteht bereits seit Sommer 2011. Dieser wurde 2015 redaktionell überarbeitet und in großer Auflage neu gedruckt und verteilt. Auch 2017 wurde wieder eine große Auflage nachgedruckt. Seit Mai 2013 ist die Homepage des Vereins im Netz und bietet Interessierten zahlreiche Informationen.
Förderung des Vereins
Im Berichtsjahr stellte die ABSH e.V. zahlreiche Förderanträge bei der GKV (§ 20 h SGB V). Dies sind im Einzelnen:
- Pauschale Vereinsfördermittel: die GKV hat der ABSH e.V. für 2017 15.000 Euro zugewandt
- Projektförderung Fachmesse Weiter-Sehen 2017:
- Für unser Schulungswochenende haben wir von der AOK 1.600 Euro erhalten
- Für unsere Oktober-Veranstaltung in Rottenburg gab es ebenfalls von der AOK Baden-Württemberg 1.000 Euro.
- Von der IKK classic haben wir für die iPhone-Schulung 550 Euro und für die Anschaffung einer PA-Anlage 460 Euro erhalten.
- Von der AOK gab es für die iPhone-Schulung zudem weitere 1.800 Euro, von der IKK classic für den Erste-Hilfe-Kurs zudem 550 Euro.
- Außerdem wurden unsere Gruppen alle im Rahmen der regionalen Pauschalförderung von der GKV in der jeweils beantragten Höhe bedacht.
- Weiterhin sind dem Verein und den einzelnen Gruppen zahlreiche Einzelspenden in nicht unerheblicher Höhe von Privatpersonen, diversen Hilfsmittelfirmen und Behörden zugegangen. Insbesondere erwähnenswert sind hier die zusätzlichen Spenden der Vereinsmitglieder.
Hier haben wir von der DAK und der AOK Baden-Württemberg jeweils 3.000 Euro erhalten
Wir danken an dieser Stelle allen unseren Unterstützern.
Vereinsinterne Veröffentlichungen
IIm Zusammenhang mit den zugewandten Mitteln der Projektförderung hat die ABSH e.V. im Jahr 2012 damit beginnen können, ein Vereinsmagazin zu konzipieren und herauszugeben. Dieses erscheint ausschließlich als so genannte DAISY-CD und trägt den Namen „INKLUSIV“. Die erste Ausgabe konnte den Vereinsmitgliedern im Herbst 2012 zugesandt werden. Das Audiomagazin enthält zahlreiche Informationen und Tipps rund um den Verein und das Thema Seheinschränkung.
Die Resonanz der Mitglieder war überwältigend positiv. Im Jahr 2013 sind weitere drei Ausgaben der Inklusiv mit einer Auflage von jeweils 350 und einer Spieldauer von jeweils mehr als sechs Stunden herausgegeben worden. Dasselbe gilt für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017, wobei die Auflage zuletzt auf über 650 Exemplare
gestiegen ist. Seit dem 30.05.2015 ist nicht mehr das Vereinsbüro, sondern Jörg Töllner redaktionell und technisch zuständig für dieses Vereinsmedium. Das Vereinsbüro übernimmt die Vervielfältigung. Seit 2016 kann das Hörmagazin von den Mitgliedern auf der Vereinshomepage zusätzlich heruntergeladen werden.
Weiterhin informierte der Verein seine Mitglieder - abgesehen von den persönlichen Informationen im Rahmen der jeweiligen Gruppentreffen - in Form von E-Mail-Newslettern und Rundschreiben in Schwarzschrift.
Kooperationen, Partner
Im Berichtsjahr hat die ABSH e.V. mit zahlreichen anderen Organisationen zusammengearbeitet. An vorderer Stelle sind hierzu die gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und Baden-Württemberg, das Berufsförderungswerk Würzburg, die Nikolauspflege Stuttgart und der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Region Esslingen e.V. zu nennen. Die ABSH e.V. arbeitet beim Kooperationstreffen der Gemeinsamen Servicestelle der DRV BW in Reutlingen ebenso aktiv mit, wie bei der KISS Stuttgart und anderen Selbsthilfezusammenschlüssen. Seit Herbst 2013 ist der Verein Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft für taubblinde Menschen. Gute Partnerschaften bestehen mit den Selbsthilfeorganisationen AMSEL und Deutscher Diabetikerbund.
Aber auch mit mehreren Orientierungs- und Mobilitätstrainern, verschiedenen Hilfsmittelfirmen und etlichen Pflegestützpunkten bestand im Berichtsjahr intensiver und gegenseitig fruchtender Kontakt im Interesse von Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung. Es besteht ein guter gegenseitiger Kontakt mit der Reha-Fachklinik Masserberg, der einzigen ausschließlich Ophthalmologischen Reha-Klinik Deutschlands. Allen unseren Partnern sagen wir an dieser Stelle Dank für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr.
Eine Kooperation mit den drei baden-württembergischen Blinden- und Sehbehindertenvereinen im DBSV ist nach wie vor nicht möglich, da diese Vereine die ABSH e.V. aus welchen Gründen auch immer schneiden und sogar behaupten, dass ABSH-Mitgliedern untersagt sei mit anderen Vereinen Kontakt zu haben. Das Gegenteil ist der Fall - wir lieben die Vielfalt und haben selbst Mitglieder, welche auch im Stuttgarter Blindenverein Mitglied sind.
Zusammenfassung:
Auch im siebten Jahr seines Bestehens hat der Verein wieder sehr viel erreichen und Gutes für die von ihm betreuten Menschen bewirken und bewegen können. Mittlerweile ist die Zahl der Mitglieder baden-württembergweit auf über 600 gestiegen, die Tendenz ist nach wie vor stark steigend. Insbesondere wirken sich hier unsere Öffentlichkeitsarbeit und der Umstand aus, dass wir über Mundpropaganda unserer offenbar zufriedenen Mitglieder wegen der guten Vereinsarbeit weiter starken Zulauf bekommen. Hierfür ist nicht zuletzt auch die professionelle Arbeit der haupt- und gut geschulten ehrenamtlichen Mitarbeiter verantwortlich.
Dies macht die Qualität des Vereins aus, der stets bestrebt ist in realistischen Beratungen den Betroffenen weiterzuhelfen und hier keine falschen Illusionen zu erwecken. Insofern trägt die Arbeit der ABSH e.V. den Zeichen der Zeit Rechnung, in denen die Ausgestaltung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit eben auch viel mit moderner Dienstleistung zu tun hat. Bekanntlich sind die Mitgliederzahlen anderer Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfeorganisationen seit Jahren stark rückläufig.
Nicht so bei der ABSH e.V.! Wenn diese Tendenz so anhält, ist die ABSH e.V. in wenigen Jahren der mitgliederstärkste Verein seiner Art in Baden-Württemberg.
Insbesondere die ständig zurückgemeldete hohe Zufriedenheit unserer Mitglieder, die sich auch nicht zuletzt darin manifestiert, dass wir Dankesbekundungen aller Art - auch durch Familienmitglieder der Betroffenen - erhalten und die damit zusammenhängende sehr geringe Zahl der Vereinsaustritte zeigt uns, dass wir mit unserer Art der Arbeit absolut auf dem richtigen Weg sind.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der vergleichsweise niedrige Altersdurchschnitt der Mitglieder. Auch dies ist ein Kapital für die Zukunft des Vereins.
Dank
Für all das Geleistete und Erreichte, möchte sich die Unterzeichnerin bei all jenen herzlich bedanken, die durch ihren Einsatz diesen Erfolg erst möglich gemacht haben. Unser Dank gilt jedem haupt- und ehrenamtlich Tätigen, egal ob im Vorstand, als Vertreter, Ausschussmitglied oder als Beauftragter oder Gruppenleiter.
Herzlichen Dank aber auch allen Menschen, die sich entschieden haben, der ABSH e.V. als Mitglied beizutreten und ohne die der Erfolg auch nicht möglich wäre. Ein Verein ohne Mitglieder funktioniert nicht. Die Wertschätzung, die Sie uns entgegenbringen geben wir mit ganzem Herzen und gerne zurück.
Vielen Dank für das Vertrauen all dieser Menschen in uns und unsere Arbeit. Wir können dies nur zurückgeben, indem wir weiterhin engagiert für alle da sein wollen, um jeden Einzelnen bei Bedarf zu unterstützen.
Um die starke Gemeinschaft ABSH e.V. künftig noch stärker zu machen, ist weiterhin viel Einsatz, Engagement und Arbeit erforderlich. Hier ist jede helfende Hand, jede gute Idee, aber auch Kritik wichtig, hilfreich und willkommen.
Wir wollen für unsere Mitglieder da sein und sie stark machen.
Hierfür bieten wir nach Kräften weiterhin getreu unserem Leitbild:
Information, Begegnung, Aktivität und Inklusion.Dotternhausen, den 07.03.2018
gez.
Marita Bürmann-Eigler (für den Vorstand)