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Jahresbericht der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V.

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(ABSH e.V.)

Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2020

Rechtsform

Die Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH e.V.) ist eine Landesorganisation der Selbsthilfe für Menschen mit Behinderungen, insbesondere blinder und sehbehinderter Menschen, Menschen mit anderen Behinderungen, der Angehörigen von Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohter Menschen, aber auch sehender Menschen und solcher ohne Behinderung, die den Verein und dessen Arbeit aktiv , ideell oder materiell unterstützen. Insofern trägt der Verein dem Gedanken der Inklusion Rechnung. Das Vereinsgebiet erstreckt sich über ganz Baden- Württemberg.

Gegründet am 12.03.2011 ist die ABSH e. V. seit dem 05.04.2011 im Vereinsregister des Amtsgerichts Balingen (aufgrund rechtlicher Änderungen nun Amtsgericht Stuttgart) mit der Vereinsregisternummer (VR) 410706 eingetragen und vom Finanzamt Balingen mit der Körperschaften- (Steuernummer: 53092/99439) als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.

Der letzte Körperschaftssteuer- bzw. Freistellungsbescheid wurde am 02. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2022 durch das Finanzamt Balingen erteilt.

Der Verein untergliedert sich in aktuell einer Kreis- und sieben Regionalgruppen.

Die Kreis- und Regionalgruppen werden von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern geleitet. Alle Leitungen der Untergliederungen sind entweder selbst blind oder sehbehindert, haben andere Behinderungen oder weisen eine lange Erfahrung im Umgang mit den betroffenen Menschen oder der Leitung von Selbsthilfegruppen auf. Auf Grund des für einen Verein dieser Art sehr geringen Durchschnittsalters seiner Mitglieder wurde am 10.11.2012 eine Abteilung für junge Mitglieder bis 30 Jahre (U30) gegründet und ein vierköpfiges Leitungsteam gewählt. Bei der Vertreterversammlung 2016 wurde die Gruppe in U40 umbenannt, ist offen für Mitglieder bis 40 Jahre und ein Leiter wurde gewählt. Im Jahr 2018 wurde mit der Leitung der Abteilung neu Matthias Nagel gewählt.

Fast alle Kreis- und Regionalgruppen haben in sich weitere Unterabteilungen für die jeweiligen Regionen mit eigenen Aktivitäten aufgebaut.

Aufgaben

Die ABSH e.V. hat die satzungsgemäße Aufgabe, die gesundheitsbezogene Blinden- und Sehbehinderten-Selbsthilfe im Vereinsgebiet zu organisieren und durchzuführen und die Interessen nicht nur seiner Mitglieder in gesellschaftlicher, sozialrechtlicher, beruflicher und kultureller Hinsicht zu wahren, zu vertreten und zu fördern. Ebenfalls unterstützt der Verein auch tätig und aktiv Menschen mit anderen Beeinträchtigungen in allen Lebenslagen.

Dies geschieht im besonderen Maß

  • durch die Einflussnahme auf die Gesetzgebung, soweit davon Behindertengruppen betroffen werden
  • durch den Rechtsschutz, den der Verein als Rechtsbeistand nach § 7 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), sowie gem. § 67 VwGO und § 73 SGG seinen Mitgliedern in sozial- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gewährt
  • durch die Förderung der sozialen Rehabilitation blinder und sehbehinderter Menschen und von Menschen mit anderen Handicaps, sowie von solchen Beeinträchtigungen bedrohten Menschen und deren Angehörigen
  • durch die Förderung der beruflichen Rehabilitation und der gesellschaftlichen Integration des vorgenannten Personenkreises
  • durch die Mitwirkung bei der Schaffung, dem Ausbau und der Erweiterung von Maßnahmen zur größeren Sicherheit im Bereich des öffentlichen Verkehrs und der Umsetzung weitgehender Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen
  • durch die Ausrichtung kultureller Veranstaltungen für den durch den Verein betreuten Personenkreis
  • durch Öffentlichkeitsarbeit sowie
  • durch Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit anderen Behinderten-organisationen und Selbsthilfegruppen.

Mitgliedschaften

Die ABSH e. V. ist Mitglied beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband Baden-Württemberg e. V.

Organe

Organe des Vereins sind:
der Vorstand
die Vertreterversammlung
der Verwaltungsrat

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das oberste Organ der ABSH e. V.

Diese wird in der Regel jährlich einmal einberufen. Neben den Mitgliedern des Vorstands gehören der Vertreterversammlung die Regionalgruppen-, Kreisgruppen- und Abteilungsleiter/Innen sowie derzeit 38 Vertreter an, die aus den Reihen der Mitglieder in den Untergliederungen der ABSH e.V. gewählt wurden.

Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehören insbesondere

  • die Entgegennahme des Jahresberichtes sowie die Entgegennahme und die Genehmigung der Jahresabrechnung
  • den Vorstand zu entlasten
  • den Vorstand im Turnus von vier Jahren neu zu wählen
  • die Höhe des Mitgliedsbeitrages festzusetzen
  • über eingebrachte Anträge, soweit sie die allgemeinen Richtlinien der Vereinsarbeit betreffen, zu entscheiden
  • Satzungsänderungen zu beschließen und
  • über wichtige Angelegenheiten für blinde und sehbehinderte Menschen zu beraten und darüber zu entscheiden.

Im Jahr 2020 konnte aufgrund der Corona-Pandemie eine Vertreterversammlung als Präsenzveranstaltung leider nicht stattfinden. Nach mehreren Versuchen der Verschiebung fand die Vertreterversammlung schließlich in der zweiten Novemberhälfte 2020 auf elektronischem Wege statt. Dabei wurden unter anderem die Jahresrechnung genehmigt und der Vorstand entlastet, sowie eine neue Regionalgruppe gegründet und eine andere umbenannt.

Vorstand

Der Vorstand wurde im Rahmen der Vertreterversammlung am 04. Mai 2019 neu gewählt. Als Vorsitzende wieder gewählt wurde Marita Bürmann-Eigler (sehend) aus Dotternhausen. Als stellvertretender Vorsitzender wiedergewählt wurde Harald Frase (blind) aus Karlsruhe. Als Beisitzer wiedergewählt wurden Harald Eigler (blind) aus Dotternhausen, Sven Lasar (sehbehindert) aus Winnenden, Jennifer Altin (blind) aus Stuttgart), Monika Kimmich (blind) aus Rottweil und Nadine Rudiger (blind) aus Vöhringen. Neu als Vorstandsbeisitzer wurden gewählt: Ute Reiner (sehend) aus Leutkirch, Hans-Joachim Sauer (sehend) aus Bad Waldsee, Robert Piller (andere Behinderung) aus Wehingen und Reinhold Hügel (andere Behinderung) aus Rottweil. Im Mai 2020 wurde Jörg Töllner (blind aus Stuttgart) als Vorstandsbeisitzer nachgewählt, der u.a. für die digitalen Sitzungen verantwortlich zeichnet.

Beauftragte des Vorstandes für alle Verwaltungs- und Buchhaltungstätigkeiten ist Frau Bürmann-Eigler, Beauftragter des Vorstandes für Barrierefreiheit ist Harald Frase, Beauftragter für Internet und Computerangelegenheiten (im Innenverhältnis) ist Jörg Töllner, Beauftragter des Vorstandes für das Vereinsmedium INKLUSIV ist ebenfalls Jörg Töllner und Beauftragter für Taubblindheit ist Daniel Zimmermann aus Tettnang, (taubblind). Leider sind unsere bisherigen Beauftragten Steffen Rügner und Günther Ziegler im Jahr 2018 verstorben, so dass es derzeit keine Beauftragten für Diabetes gibt. Wir trauern sehr um diese beiden sehr engagierten und lieben Mitmenschen.

Herr Harald Eigler führt als Diplom-Sozialarbeiter (FH) mit seiner langjährigen Erfahrung Sozialberatungen und Rechtsvertretungen im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben und der Vorschriften des RDG, der VwGO und des SGG für die Mitglieder der ABSH e.V. durch. Geschäftsführend sind die beiden gewählten Vorsitzenden jeweils als einzelvertretungsberechtigte Vereinsvertreter sowie der vom Verein hierfür beauftragte Harald Eigler.

Im Berichtsjahr fanden fünf Vorstandssitzungen statt, die jeweils beschlussfähig besucht waren und zahlreiche Entscheidungen erbracht haben. Hierbei fand eine Sitzung in Präsenz und vier in Form einer Videokonferenz digital statt.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes, den Leiter/Innen der Kreis- und Regionalgruppen, den Leitungen der Abteilungen und den Beauftragten und ist beratendes Organ des Vereins. Er trifft sich jährlich einmal. Die letzte Sitzung des Verwaltungsrates musste im Berichtsjahr 2020 coronabedingt ausfallen.

Vereinsbüro

Das Vereinsbüro ist die Verwaltungs- und Beratungsstelle und Anlaufpunkt des Vereins.

Buchhaltung, Sachbearbeitung, Mitgliederverwaltung, Beratungsbesuche und Besorgung von Hilfsmitteln des täglichen Bedarfs sind die Aufgaben des Vereinsbüros in Person einer hauptamtlichen Verwaltungsfachangestellten. Eine zentrale Aufgabe ist auch die Koordination der Vereinsarbeit.

Hier laufen die Fäden zusammen, hier besteht für jedermann die Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Auch Kontaktaufnahme und –pflege zu Kooperationspartnern und die Herausgabe der Vereinsmedien erfolgt von hier. Ebenso werden von hier aus Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen organisiert und veranstaltet. Die Mitarbeiter des Vereinsbüros organisieren hier zentral die Selbsthilfearbeit in den einzelnen Untergliederungen. Jeder Gruppenleiter kann hier personelle, verwaltungsmäßige und logistische Unterstützung bekommen, was für blinde und sehbehinderte Menschen natürlich besonders notwendig wichtig ist und auch rege in Anspruch genommen wird.

Von der Möglichkeit, sich als Mitglied des Vereins in behinderungsspezifischen, rechtlichen Angelegenheiten vertreten zu lassen, wurde auch im Berichtsjahr wieder im erweiterten Umfang Gebrauch gemacht.

Am 31. Dezember 2020 gehörten der ABSH e. V. 864 Mitglieder an (839 aktive, 24 passive sowie 1 Ehrenmitglied). Seit Beginn des Jahres 2021 bis zur Erstellung des Jahresberichts sind bereits wieder 21 neue Mitglieder dem Verein beigetreten. Die Nachfrage und der Andrang nehmen offenkundig weiter ständig stark zu. Dies bestätigt unsere Arbeit. Zwar führen wir seit Ende März 2020 pandemiebedingt weder Gruppentreffen noch persönliche Beratungen durch und haben uns hier stark auf digitale Medien (Videotreffen, Videoberatungen) konzentriert, dennoch ist das Interesse am Verein weiter sehr stark und wir haben wegen Corona keine einzige Kündigung der Mitgliedschaft erhalten.

Der Verein beschäftigt zwei hauptamtliche Mitarbeiter in Vollzeit. An die Einstellung weiterer Beschäftigter ist nach wie vor gedacht.

Sozialabteilung und Rechtsvertretungen

Im Zeitraum 01.01. - 31.12.2020 führte die Sozialabteilung insgesamt 165 persönliche, telefonische oder Videoberatungen als Erst- und Folgeberatungstermine durch.

Für die Mitglieder sind im Berichtszeitraum 188 Antragsverfahren erfolgreich durchgeführt worden, 68 weitere sind noch nicht abgeschlossen. Weiterhin wurden 52 Widerspruchsverfahren und 7 Klageverfahren erfolgreich bestritten, 34 Widerspruchs- und 18 Klageverfahren sind noch offen. Im Berichtszeitraum wurde kein Verfahren verloren (vier Widersprüche und 1 Klage mussten zurückgenommen werden).

Bei den Verfahren ging es ausschließlich um satzungsgemäße Rechtsvertretungen ausschließlich für die Mitglieder des Vereins nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), der VwGO und dem SGG.

Kreis- und Regionalgruppen

Die Arbeit in den Kreis- und Regionalgruppen konnte im zehnten Vereinsjahr erneut erfolgreich weiter aus- und aufgebaut werden. Das Angebot für die Mitglieder reichte von den Mitgliederversammlungen, Ausflügen, Wanderungen, sportlichen Angeboten wie Kegel- und Spielenachmittage, Schminkkurse für Blinde bis hin zu Bildungsreisen oder einem Kochkurs für blinde Menschen. Auch wurden iPhone-Schulungen und ein Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt. Letztere fanden dermaßen großen Anklang, dass sie auch im Jahr 2020 wieder stattfinden sollen.

Wichtig sind auch die in allen Untergliederungen regelmäßig angebotenen und öffentlich ausgeschriebenen Offenen Treffen, d.h. Stammtischtermine mit Referaten oder Hilfsmittelvorstellung, sowie Erfahrungsaustausch mit und ohne Moderation.

Spezielle Fortbildungsprogramme für Hilfsmittelberater und Beauftragte für Barrierefreiheit im Verkehr und DAISY wurden organisiert und gerne angenommen.

Sportlich und künstlerisch begabte Mitglieder werden besonders gefördert (Beatbox, Blindenfußball, Kunst, Musik, Poesie, Literatur, Hörspiele, diverse Sportarten wie Triathlon und Walking). Es fanden fachliche Schulungen für die Leitungen der Gruppen statt. Der Verein hat seine Untergliederungen im Berichtszeitraum finanziell, verwaltungstechnisch, organisatorisch, fachlich und mit haupt- und ehrenamtlichem Personal unterstützt und insofern die Durchführung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit in den Regionen und den Interessensgebieten (Abteilung) organisiert und gewährleistet.

Bei allen Treffen der Untergliederungen sind die Angehörigen der Betroffenen nicht nur willkommen, sondern ausdrücklich erwünscht. Der Bereich der Selbsthilfe für blinde und sehbehinderte Menschen ist im Vergleich zu den meisten anderen Selbsthilfe-organisationen ein von stark eingeschränkter Mobilität und Selbständigkeit geprägter Bereich, dies umso mehr im ländlichen Raum ohne die notwendige Infrastruktur.

Schon aus diesem Grunde ist die Einbindung von Angehörigen mehr als wichtig. Folge dieses Umstandes sind u.a. erheblich höhere Logistik- und Fahrtkosten (Begleitungen).

In drei Regionalgruppen haben sich in der Zwischenzeit quasi interne Untergruppen gebildet. So finden in der RG Bodensee-Oberschwaben Treffen in Sigmaringen, Leutkirch und Ravensburg, in der RG Neckar-Alb in Horb/N. und Reutlingen und in der Regionalgruppe Baden in Karlsruhe und in Bad Säckingen statt; in der RG Baden und der RG Neckar-Alb gibt es zusätzliche iPhone-Stammtische; dasselbe soll in der RG Hochrhein-Südschwarzwald folgen.

Allerdings hat die Corona-Pandemie viele der persönlichen Treffen und Aktivitäten seit März 2020 verhindert. Fast alle Treffen mussten abgesagt werden. Es fanden digitale Treffen statt, für diejenigen, die die Möglichkeit dazu hatten. Die Gruppenleitungen haben technisch aufgerüstet, um die Menschen so wenigstens digital erreichen zu können. Ansonsten erfolgte enger telefonsicher Kontakt oder Informationsschreiben per Mail oder Post. Der Aufwand der Mitgliederbetreuung hat sich allerdings so erheblich erhöht.

Kulturelle Betreuung

Menschen mit ähnlichen Interessensschwerpunkten, Talenten oder Neigungen (z.B. Musikanten, Blindenfußballer o. Ä.) haben die Möglichkeiten, sich in Fachgruppen zusammen zu schließen und mit organisatorischer oder logistischer Unterstützung durch das Vereinsbüro Treffen zu organisieren. Bisher hat sich noch keine derartige Fachgruppe konstituiert. Eine solche müsste von Vorstand und Vertreterversammlung dann beschlossen werden. Der Verein unterstützt jedoch die Stärken und Talente seiner Mitglieder und vermittelt derzeit geeignete Angebote bis zur Gründung einer eigenen derartigen Fachgruppe. Erste hoffnungsvolle Ansätze existieren bereits in Form von so genannten iPhone-Stammtischtreffen in Reutlingen und Stuttgart. Weitere denkbare Möglichkeiten werden im Bereich einer Fachgruppe für Frauen, speziellen Berufen (z.B. physiotherapeutische Berufe, Büroberufe) gesehen.

Leider mussten im Jahr 2020 Corona bedingt alle Veranstaltungen aus diesem Bereich abgesagt werden.

Die für 2020 geplante Gründung einer Abteilung für Menschen mit seelischer Erkrankung musste ebenfalls Corona bedingt verschoben werden, da hierfür persönliche Kontakte unverzichtbar sind.

Öffentlichkeitsarbeit

Im Berichtsjahr mussten wegen der Corona-Pandemie alle geplanten Veranstaltungen abgesagt werden.

So fiel die geplante Fachmesse als Highlight ebenso aus, wie das Schulungswocheneden und ale Beteiligung bei Veranstaltungen anderer Anbieter.

In vielen baden-württembergweiten Veröffentlichungen in Amtsblättern und Zeitungen hat sich der Verein dargestellt. Ein Flyer besteht bereits seit Sommer 2011. Dieser wurde 2015 redaktionell überarbeitet und in großer Auflage neu gedruckt und verteilt. Auch 2019 wurde wieder eine große Auflage nachgedruckt. Seit Mai 2013 ist die Homepage des Vereins im Netz und bietet Interessierten zahlreiche Informationen.

Förderung des Vereins

Im Berichtsjahr stellte die ABSH e.V. zahlreiche Förderanträge bei der GKV (§ 20 h SGB V). Dies sind im Einzelnen:

  • Pauschale Vereinsfördermittel:
    die GKV hat der ABSH e.V. für 2020 27.500 Euro zugewandt
  • Projektförderung Fachmesse Weiter-Sehen 2020 und unser Schulungswochenende mussten wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden, so dass hier keine Fördermittel zugewandt werden konnten.
  • Außerdem wurden unsere Gruppen alle im Rahmen der regionalen Pauschalförderung von der GKV in der jeweils beantragten Höhe bedacht.
  • Weiterhin sind dem Verein und den einzelnen Gruppen zahlreiche Einzelspenden in nicht unerheblicher Höhe von Privatpersonen, diversen Hilfsmittelfirmen und Behörden zugegangen. Insbesondere erwähnenswert sind hier die zusätzlichen Spenden der Vereinsmitglieder.

Wir danken an dieser Stelle allen unseren Unterstützern.

Vereinsinterne Veröffentlichungen

Im Zusammenhang mit den zugewandten Mitteln der Projektförderung hat die ABSH e.V. im Jahr 2012 damit beginnen können, ein Vereinsmagazin zu konzipieren und herauszugeben. Dieses erscheint ausschließlich als so genannte DAISY-CD und trägt den Namen „INKLUSIV“. Die erste Ausgabe konnte den Vereinsmitgliedern im Herbst 2012 zugesandt werden. Das Audiomagazin enthält zahlreiche Informationen und Tipps rund um den Verein und das Thema Seheinschränkung.

Die Resonanz der Mitglieder war überwältigend positiv. Im Jahr 2013 sind weitere drei Ausgaben der Inklusiv mit einer Auflage von jeweils 350 und einer Spieldauer von jeweils mehr als sechs Stunden herausgegeben worden. Dasselbe gilt für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020, wobei die Auflage zuletzt auf über 750 Exemplare gestiegen ist.

Seit dem 30.05.2015 ist nicht mehr das Vereinsbüro, sondern Jörg Töllner redaktionell und technisch zuständig für dieses Vereinsmedium. Das Vereinsbüro übernimmt die Vervielfältigung. Seit 2016 kann das Hörmagazin von den Mitgliedern auf der Vereinshomepage zusätzlich heruntergeladen werden. Wir danken an dieser Stelle Jörg Töllner für seine großartige ehrenamtliche Arbeit. Es ist angedacht künftig eine so genannte „INKLUVIV-Extra“ mit jeweils kurzen und aktuellen Infos auf der Homepage zum Download bereit zu stellen.

Weiterhin informierte der Verein seine Mitglieder – abgesehen von den persönlichen Informationen im Rahmen der jeweiligen Gruppentreffen – in Form von E-Mail-Newslettern und Rundschreiben in Schwarzschrift.

Kooperationen, Partner

Im Berichtsjahr hat die ABSH e.V. mit zahlreichen anderen Organisationen zusammengearbeitet. An vorderer Stelle sind hierzu die gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und Baden-Württemberg, das Berufsförderungswerk Würzburg, die Nikolauspflege Stuttgart, der KVJS und der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Region Esslingen e.V. zu nennen. Die ABSH e.V. arbeitet beim Kooperationstreffen der Gemeinsamen Servicestelle der DRV BW in Reutlingen ebenso aktiv mit, wie bei der KISS Stuttgart und anderen Selbsthilfezusammenschlüssen.

Seit Herbst 2013 ist der Verein Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft für taubblinde Menschen. Gute Partnerschaften bestehen mit den Selbsthilfeorganisationen AMSEL, Burn-Out und Anti-Mobbing und Deutscher Diabetikerbund.

Aber auch mit mehreren Orientierungs- und Mobilitätstrainern, verschiedenen Hilfsmittelfirmen und etlichen Pflegestützpunkten bestand im Berichtsjahr intensiver und gegenseitig fruchtender Kontakt im Interesse von Menschen mit Behinderung.

Zusammenfassung:

Auch im zehnten Jahr seines Bestehens hat der Verein wieder sehr viel erreichen und Gutes für die von ihm betreuten Menschen bewirken und bewegen können. Mittlerweile ist die Zahl der Mitglieder baden-württembergweit auf fast 900 gestiegen, die Tendenz ist nach wie vor stark steigend. Insbesondere wirken sich hier unsere Öffentlichkeitsarbeit und der Umstand aus, dass wir über Mundpropaganda unserer offenbar zufriedenen Mitglieder wegen der guten Vereinsarbeit weiter starken Zulauf bekommen. Hierfür ist nicht zuletzt auch die professionelle Arbeit der haupt- und gut geschulten ehrenamtlichen Mitarbeiter verantwortlich.

Dies macht die Qualität des Vereins aus, der stets bestrebt ist in realistischen Beratungen den Betroffenen weiterzuhelfen und hier keine falschen Illusionen zu erwecken. Insofern trägt die Arbeit der ABSH e.V. den Zeichen der Zeit Rechnung, in denen die Ausgestaltung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit eben auch viel mit moderner Dienstleistung zu tun hat.

Im Jahr 2020 machte – wie allen Organisationen dieser Art – auch der ABSH e.V. die Corona-Pandemie mit der Notwendigkeit der Kontaktbeschränkungen bei vielen Planungen einen Strich durch zahlreiche Vorhaben. Dennoch sind uns die Mitglieder treu geblieben, ja die Zahl der Mitglieder ist sogar noch gestiegen. Dies zeugt von großer Zufriedenheit und Vertrauen is unsere Arbeit.

Anstelle von nicht möglichen und erlaubten persönlichen Kontakten musste die Digitalisierung treten. Hierfür hat der Verein größere Investitionen getätigt und wird solche weiterhin tätigen und seine Mitglieder zudem in deren Umgang schulen müssen. Das ist eine Herausforderung für die Zukunft, die wir sehr ernst nehmen wollen, ohne die Hoffnung aufzugeben, dass wir alle hoffentlich bald wieder persönliche zusammenkommen können, da dies letztlich doch unverzichtbar ist.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der vergleichsweise niedrige Altersdurchschnitt der Mitglieder. Auch dies ist ein Kapital für die Zukunft des Vereins.

Dank

Für all das – auch in und trotz der Pandemie - Geleistete und Erreichte, möchte sich die Unterzeichnerin bei all jenen herzlich bedanken, die durch ihren Einsatz diesen Erfolg erst möglich gemacht haben. Unser Dank gilt jedem haupt- und ehrenamtlich Tätigen, egal ob im Vorstand, als Vertreter, Ausschussmitglied oder als Beauftragter oder Gruppenleiter.

Herzlichen Dank aber auch allen Menschen, die sich entschieden haben, der ABSH e.V. als Mitglied beizutreten und ohne die der Erfolg auch nicht möglich wäre. Ein Verein ohne Mitglieder funktioniert nicht. Die Wertschätzung, die Sie uns entgegenbringen geben wir mit ganzem Herzen und gerne zurück.

Vielen Dank für das Vertrauen all dieser Menschen in uns und unsere Arbeit. Wir können dies nur zurückgeben, indem wir weiterhin engagiert für alle da sein wollen, um jeden Einzelnen bei Bedarf zu unterstützen.

Um die starke Gemeinschaft ABSH e.V. künftig noch stärker zu machen, ist weiterhin viel Einsatz, Engagement und Arbeit erforderlich. Hier ist jede helfende Hand, jede gute Idee, aber auch Kritik wichtig, hilfreich und willkommen.

Wir wollen für unsere Mitglieder da sein und sie stark machen.

Hierfür bieten wir nach Kräften weiterhin getreu unserem Leitbild:

Information, Begegnung, Aktivität und Inklusion.

Ich wünsche Ihnen allen viel Gesundheit und dass wir gut durch diese Pandemie-Zeiten kommen.

 

Dotternhausen, den 23.02.2021

Marita Bürmann-Eigler (für den Vorstand)

Letzte Aktualisierung 20.08.2024, 11:35 Uhr | © 2024 Allgemeine Blinden und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH e.V.) | Design Team IT vom ADTV TanzFlair
 

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